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  Sach-, Per­sonen- und Vermögensschäden sind abgedeckt
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Hunde­halter­haft­pflicht

Hundehalterhaftpflicht

Die Hundehalter-Haft­pflichtversicherung
Ein Drittel aller Hundebesitzer in Deutschland hat noch immer keine Hundehalter-Haft­pflichtversicherung - leichtsinnigerweise, wie ein Blick ins Gesetzbuch zeigt: als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet - bis zu einer Dauer von dreißig Jahren für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden.

Eine Hundehalter-Haft­pflichtversicherung ist dringend zu empfehlen, denn die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss können richtig teuer werden. In solchen Fällen sind Sie als Hundehalter immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.


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