Langzeit-Urlaub beim Versicherer melden

Langzeit-Urlaub beim Versicherer melden

Überwintern im Süden – diesen Traum erfüllen sich Viele, um dem trüben deutschen Winterwetter mit Schneematsch und Dauerregen zu entgehen. Allzu sorglos darf man sich allerdings nicht auf die Reise machen. Als Versicherungskunde sollte man in die Vertragsbedingungen von Hausratschutz und Wohngebäudeversicherung schauen, denn der Versicherungsschutz kann in Gefahr geraten, wenn man seine Wohnung oder sein Haus zu lange unbewohnt lässt.

Eine Abwesenheit von in der Regel mehr als sechzig Tagen werten Hausrat- und Gebäudeversicherer in der Regel als „Gefahrerhöhung“. Wie bei anderen Gefahrensteigerungen (z.B. Baugerüst am versicherten Gebäude) muss der Wohnungsinhaber den Versicherer informieren, wenn Haus oder Wohnung lange Zeit nicht bewohnt sind, andernfalls verletzt er seine Mitwirkungspflicht. Im Ernstfall könnte das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men dann die Regulierung möglicher Einbruch-, Brand- oder anderer Schäden verweigern. Wenn Sie den Versicherer rechtzeitig vor Reiseantritt über eine längere Abwesenheit benachrichtigen, wird er umgehend entscheiden, ob das höhere Risiko im bestehenden Vertrag abgesichert ist oder gegen einen Mehrbeitrag mitversichert werden kann. Speziell für Reisen im Winter gilt: Bei Dauerfrost können Wasserrohre platzen – sogar innerhalb des Gebäudes, wenn während Frostperioden nicht geheizt wird und das Wasser in den Leitungen steht. Wird es dann wärmer, schmilzt das Eis und durchnässt die Wohnung, während der nichts ahnende Besitzer im sonnigen Süden weilt. In den Bedingungen vieler Hausrat- und Gebäudeversicherer sind Wasserschäden durch frostgeplatzte Leitungen aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Vor längeren Reisen zur Winterzeit sollte man in jedem Fall alle außenliegenden Wasserleitungen leer laufen lassen und die Heizung auf Frostschutzposition stellen, damit auch im Haus keine Rohre einfrieren und Tauwasserschäden die Folge sind.



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